Antidiskriminierungsgesetz: CDU befürchtet "Abmahnwelle" durch klageberechtigte Vereine

04.03.2005


Berlin: (hib/MEM) Die Bundesregierung soll sagen, wie hoch sie den genauen zusätzlichen Bürokratieaufwand durch die Dokumentationspflicht der Arbeitgeber bei Neueinstellungen nach dem Antidiskriminierungsgesetz (15/4538) einschätzt. Dies fordert die CDU/CSU in einer Kleinen Anfrage (15/4912). Weiter soll dargelegt werden, wie sich dies auf Großunternehmen, mittlere und kleine Betriebe auswirken könnte. Gefragt wird auch, ob die Regierung einen Widerspruch des geplanten Gesetzes mit der im Grundgesetz verankerten Vertragsfreiheit sieht. Ferner ist von Interesse, in welchen Regelungsbereichen das bestehende deutsche Recht die EU-Vorgaben bisher nicht erfüllt hat und wo die Regierungsvorlage über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinausgehen. Aus Sicht der Union stehen die vorgeschlagenen Regelungen in einem klaren Widerspruch zu der Werteordnung des Grundgesetzes. So sei zu befürchten, dass bei Inkrafttreten des Gesetzes entsprechende Verbände "als Abmahnvereine" eine Prozesswelle auslösen könnten.