Gleichheit per Gesetz

20.03.2005


Kritik an geplantem Antidiskriminierungsgesetz
Deutschland ist der Aufforderung der EU nachgekommen, ihre gesetzlichen Regelungen in Bezug auf Diskriminierung in deutsche Rechtsvorschriften umzusetzen. Im Arbeitsrecht und teilweise auch im Privatrecht untersagen die bereits geltenden EU Gesetze die Diskriminierung aufgrund von Rasse, Geschlecht, Herkunft und anderem. Im Kontext des Vorschlages für das neue Antidiskriminierungsgesetz gab es heftige Kritik: Die deutsche Gesetzesvorlage schieße weit über das Ziel hinaus - so die Vorwürfe.

Disko-Alltag: Dem Türsteher gefallen die Turnschuhe des jungen Türken nicht, sagt er. Die Tür bleibt zu, der Junge muss draußenbleiben. Ein kleines Machtspiel, das bald schwerwiegende rechtliche Folgen haben könnte. Sollte das Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet werden, braucht der Disko-Besucher nur seinen Anwalt mitzubringen und Ausgrenzung von Minderheiten anzuprangern. Dann könnte die Macht des Türhüters zur Legende werden.

Grenzen per Gesetz
Ob Ausländer oder Homosexuelle, Muslime oder Juden, Minderheiten haben bisher kaum eine Chance, sich gegen willkürliche Benachteiligungen im Alltag zu wehren. Kulturelle und soziale Unterschiede dienen als Rechtfertigung für Feindseligkeit und Ausgrenzung. Doch die Ungleichheit könnte bald per Gesetz Grenzen erhalten.

Bisher gilt Artikel 3 des Grundgesetzes: Niemand darf "wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden".

Seit Beginn der Menschheit wird diskriminiert
Diskriminierung und Unterdrückung gibt es seit Beginn der Menschheit. Im Buch Genesis der Bibel steht: Noahs Sohn Ham versündigt sich gegen seinen Vater. Deshalb sind seine Nachkommen dazu verdammt, "Diener von Dienern zu sein". Amerikanische Sklavenbesitzer rechtfertigten damit die Diskriminierung von Schwarzen. Das 19. Jahrhundert erlebte eine Epoche der sozialen Emanzipation. Doch die Befreiung der Schwarzen aus der Sklaverei und der Juden aus den Ghettos hob den Rassismus nicht auf. Bis ins 20. Jahrhundert galten in den Südstaaten Segregationsgesetze und eingeschränktes Wahlrecht.

In den 60er Jahren formulierte die amerikanische Bürgerrechtsbewegung den Gedanken der Antidiskriminierung. Jegliche Form von Rassismus wurde, auf dem Papier zumindest, abgeschafft.
Erstmals niedergelegt 1964 in den USA in den "Civil Rights Acts", in England ein Jahr später im "Race Relations Act" und 1965 im Internationalen Uno-Übereinkommen zur Beseitigung aller Formen der Rassendiskriminierung.

Kritiker fürchten Überregulierung
Seitdem gilt in allen demokratischen Gesellschaften die Forderung der Chancengleichheit, der Grundsatz der Gleichberechtigung. Darauf basieren drei neue EU-Richtlinien. Sie schreiben vor: keine Benachteiligungen aufgrund von Rasse, Geschlecht oder ethnischer Herkunft im privaten Geschäftsverkehr.

Doch die Bundesregierung will mehr. Das Antidiskriminierungsgesetz soll auch Alte, Behinderte und Homosexuelle schützen. Kritiker fürchten Überregulierung und einen jakobinischen Tugendstaat. Zu wie viel Toleranz kann der Staat den Bürger zwingen?

Quelle: 3sat.de