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Liberale: Benachteiligung von Lebenspartnerschaften abbauen
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10.02.2006
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Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung soll das Verhältnis von Rechten und Pflichten eingetragener Lebenspartner "ausgewogen" gestalten. Dazu seien Änderungen vor allem im Einkommen- und Erbschaftssteuerrecht, im Adoptionsrecht und im Beamtenrecht notwendig, heißt es in einem Antrag der FDP (16/565).
Die Liberalen weisen darauf hin, für Lebenspartnerschaften gelten dieselben Unterhaltsvorschriften wie für Ehen. Die Unterhaltsverpflichtungen der Lebenspartner untereinander fänden einkommensteuerrechtlich jedoch keinerlei Entsprechung.
Damit werde der Grundsatz der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit nicht angewendet. Auch der Freibetrag für Ehepartner im Erbschaftssteuerrecht gelte nicht für Lebenspartner. Dies führe dazu, dass Lebenspartner,
die in einer langjährigen Partnerschaft leben, die gegenseitig unterhaltspflichtig sind und ihre Partner gegebenenfalls bis zum Tod pflegen, bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer vom Staat wie Fremde behandelt werden.
Die Abgeordneten weisen ferner darauf hin, dass eingetragenen Lebenspartnern, die verbeamtet sind, wesentliche Rechte aus dem Bundesbesoldungs- und dem Beamtenversorgungsgesetz nicht zustünden. Auch gebe es immer noch keine bundeseinheitliche Behördenzuständigkeit für die Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Eingetragene Lebenspartner hätten darüber hinaus kein gemeinsames Adoptionsrecht. Für sie gebe es bislang nur die Möglichkeit einer Stiefkindadoption. Ausschlaggebend für eine Adoption müsse vielmehr allein das Wohl des Kindes sein.
Ein Kind habe gute Entwicklungschancen in einer stabilen und gefestigten Beziehung, wie sie auch eine eingetragene Lebenspartnerschaft bieten könne. Die FDP ist der Meinung, dass alle Lebensgemeinschaften, in denen die Partner füreinander Verantwortung übernehmen, vom Staat unterstützt werden müssen.
Der Gesetzgeber könne nicht länger die Augen davor verschließen, dass mittlerweile weit über 10.000 gleichgeschlechtliche Paare im Familienstand einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages, 9.2.2006
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