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Berlin: (hib/BOB) Menschen, die nach 1945 in Deutschland wegen homosexueller Handlungen verurteilt wurden, müssen gesetzlich rehabilitiert und entschädigt werden. Die Bundesregierung solle dazu einen Gesetzentwurf vorlegen, fordern die Grünen in einem Antrag (16/11440 download pdf von bundestag.de) Die Fraktion weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Bestrafung einvernehmlicher homosexueller Handlungen unter Erwachsenen als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention eingestuft habe. Entsprechende Urteile seien aufzuheben und die ihnen zugrunde liegenden Verfahren einzustellen. Die Entschädigung solle mindestens den Umfang haben, wie sie im Gesetz für Entschädigung von Strafverfolgungsmaßnahmen für Schäden durch eine ungerechtfertigte strafgerichtliche Verurteilung vorgesehen sei. |
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