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Neue Richtlinie zur Gleichstellung in allen Lebensbereichen blockiert
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08.09.2003
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Bisher bezieht sich die EU-Gesetzgebung zur Gleichstellung von Frauen und Männern ausschließlich auf das Arbeitsrecht. Ein noch nicht veröffentlichter Vorschlag für eine neue europäische Richtlinie soll das entsprechend Artikel 13, Amsterdamer Vertrag, ändern. Konkret geht es um die Gleichstellung in den folgenden Bereichen: Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, Bildung, Sozialschutz, Steuern und Me-dien/ Werbung.
In den Bereich Zugang zu Gütern und Dienstleistungen fallen u.a. Unisex-Tarife. Die Europäische Kommission hält es für eine nicht zulässige Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, dass Frauen zum Beispiel beim Friseur, auch wenn sie einen schlichten Herrenhaarschnitt wünschen, den teureren Frauen-tarif bezahlen. Stattdessen könnten Friseure einfach Tarife nach Aufwand festlegen. Dass Banken Frauen schlechtere Zinskonditionen als ihren männlichen Kunden anbieten, stellt eine weitere Diskriminierung dar. Angesichts dessen, dass in der Diskussion um die Reform der Renten und Sozialsysteme Land auf Land ab mehr Eigenverantwortung gepredigt wird, wiegt es besonders schwer, dass Frauen bei privaten Kranken- und Lebensversicherungen höhere Tarife als Männer zahlen. Diese Missstände müssen behoben werden.
Neben der Versicherungs stellt sich vor allem die Medienindustrie gegen die neue Richtlinie. BILD fürch-tet um sein Seite-eins-Mädchen. Ein Missverständnis: Es geht nicht darum erotische Fotos, sondern Darstellungen zu verbieten, die den Hass gegen ein Geschlecht fördern, z.B. entsprechende Vergewalti-gungsszenen von Frauen.
Aufgrund ihres Initiativmonopols kann nur die Europäische Kommission mit der Veröffentlichung eines Vorschlags den EU-Gesetzgebungsprozess in Gang setzen. Schon seit mehr als einem Jahr wird die Ver-öffentlichung des Vorschlags für die Richtlinie zur Gleichstellung von Männern und Frauen in allen Le-bensbereichen nun hinausgezögert und damit der Gesetzgebungsprozess samt öffentlicher Debatte. Verantwortlich dafür ist maßgeblich auch das deutsche Kanzleramt. Während in Brüssel der Gesetzgebungsprozess blockiert wird, kündigte die Bundesregierung in Berlin kürzlich eine Initiative mit der Versicherungsindustrie zur freiwilligen Einführung von Unisex-Tarifen an. Frauen und Männer haben allerdings ein Recht auf gleiche Tarife und sind nicht auf den good will der Versicherungen angewiesen. Es wird höchste Zeit, die entsprechende Gesetzgebung zur Gleichstellung in allen Lebensbereichen auf den Weg zu bringen!
Europäische Frauenlobby:
www.womenlobby.org
Deutscher Frauenrat:
www.frauenrat.de
Quelle: EU-FrauenNews · Hiltrud Breyer MdEP, Nr. 3/03
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