Der Bundesrat verabschiedet eine Gesetzesvorlage zu Hasskriminalität

03.11.2008


Der Bundesrat hat bereits in seiner Sitzung vom 4. Juli 2008 beschlossen, in den Bundestag eine Gesetzesvorlage zur Hasskriminalität einzubringen. Nach Auffassung des Bundesrats stellen Gewalttaten gegen z.B. Ausländer, Juden, Homosexuelle, Obdachlose, Behinderte usw. einen Angriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands dar und sollen daher stärker als bisher geahndet werden. Demnach sollen "rassistische, fremdenfeindliche und auch andere menschenverachtende Beweggründe" bei der Festlegung des Strafmaßes zukünftig als straferschwerend berücksichtig werden: Freiheitsstrafen unter 6 Monaten sollen in Geldstrafen umgewandelt und Freiheitsstrafen über 6 Monaten grundsätzlich nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden.

Unser Kommentar:
Angesichts der zunehmenden Gewalt gegen Lesben und Schwule in Deutschlandbegrüßt Broken Rainbow e.V. den Beschluss des Bundesrats und dringt auf eine rasche Verabschiedung durch den Bundestag. In der jüngsten Vergangenheit wurden von den lesbischen und schwulen Beratungsstellen vermehrt Übergriffe gegen Lesben und Schwule registriert, die auch an Brutalität zugenommen haben. Seltenst sind dabei tatsächlich die betroffenen Personen gemeint, vielmehr repräsentieren sie eine von den Tätern verhaßte Gruppe. Der Tatbestand der "Hasskriminalität" bereitsin vielen europäischen Ländern wie zum Beispiel Schweden oder Großbritannien umgesetzt, Deutschland hat sich dem gegenüber sehr schwer damit getan. Bereits seit Anfang 2000 werden Gewalttaten gegen Lesben und Schwule unter "politisch motivierte Kriminalität - rechts" gefasst, allerdings mit einem gewaltigen Pferdefuß: So wurden dort nur Straftaten erfasst, die gleichzeitig auch einen Bezug zu einem rechtsradikalen Hintergrund hatten. Menschenverachtende Beweggründe müssen jedoch nicht immer zwangsläufig mit einer nationalsozialistischen Äußerung "Ihr gehört vergast" einhergehen. Deshalb ist die Anerkennung des Tatbestands der "Hasskriminalität" ein dringend notwendiger Schritt.
Dr. Constance Ohms

Gesetzentwurf des Bundesrates (4.7.2008, 48kB pdf)