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Europäische Charta der Grundrechte
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06.08.2009
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Europäische Charta der Grundrechte
Europäische Charta der Grundrechte pdf (96 kB)
Bereits im November 2000 billigte das Europäische Parlament die „Charta der Grundrechte der Europäischen Union“ und wurde im Dezember 2007 rechtsverbindlich durch die Unterzeichnung des Präsidenten des Europaparlaments Hans-Gert Pöttering, des Präsidenten der Europäischen Kommission José Manuel Barroso sowie des portugiesische Ministerpräsident in Straßburg während einer feierlichen Zeremonie.
Diese Rechte sind in sechs große Kapitel unterteilt:
- Würde des Menschen
- Freiheiten
- Gleichheit
- Solidarität
- Bürgerrechte
- Justizielle Rechte.
Sie beruhen insbesondere auf den in der Europäischen Menschenrechtskonvention anerkannten Rechten und Grundfreiheiten, den Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der Europäischen Sozialcharta des Europarates und der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer sowie anderen internationalen Übereinkommen, denen die Europäische Union oder ihre Mitgliedstaaten angehören.
Doch die Europäische Charta der Grundrechte muss ebenfalls von den einzelnen Nationalstaaten verabschiedet werden. Würden alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union diese verabschieden, würde ein eigener Gerichtshof eingerichtet werden, an dem diese Grundrechte fortan eingeklagt wären. Doch einige europäische Staaten sehen sich hier in ihrer Souveränität bedroht, allen voran das Vereinigte Königreich und Polen. Aber auch Deutschland hat bis heute den Vertrag nicht ratifiziert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte Ende Juni 2009 den EU-Reformvertrag von Lissabon gebilligt, zugleich jedoch mehr Mitentscheidungs- und Kontrollbefugnisse von Bundestag und Bundesrat angemahnt. Solange diese Defizite nicht behoben sind, darf Deutschland den Vertrag nicht ratifizieren.
Es ist unsere Aufgabe, die Europäische Charta der Grundrechte auch zu einem Wahlkampf-Thema zu machen, denn sie hat eine weitaus größere Bedeutung als das deutsche Antidiskriminierungsgesetz. Die Forderung u.a. vom LSVD, ein Diskriminierungsverbot in die deutsche Verfassung aufzunehmen, ist obsolet. Vielmehr geht es darum, dass Deutschland endlich die Charta der Grundrechte ratifiziert. Dafür setzen wir uns ein!
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