Das Bundesverfassungsgericht sieht die Benachteiligung gleichgeschlechtlicher verpartnerter Paare bei der *Erbschaftssteuer* als mit dem Grundgesetz nicht vereinbar an

19.08.2010


Der erste Senat hat wie folgt entschieden:

"Die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, die bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zusatzversichert sind, ist mit Art. 3 Abs. 1 GG *unvereinbar*.

Quelle:
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20090707_1bvr116407.html