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Europas Richter stärken Rechte von homosexuellen Witwen und Wittwern, die in eingetragener Lebenspartnerschaft leben
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07.04.2008
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Witwerrenten
Europas Richter stärken Rechte von Schwulen und Lesben
VON MICHAEL BERGIUS
Berlin. Gleichgeschlechtliche Lebenspartner sollten bei der betrieblichen Absicherung nicht schlechter gestellt werden als Eheleute. Diesen Grundsatz bekräftigte am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) und erntete damit Lob bei Lesben und Schwulen in Deutschland.
Das Urteil aus Luxemburg bedeutet einen Erfolg für den Kläger Tadao Maruko aus Bayern. Er hatte im Jahr 2001 ein neues Gesetz in Anspruch genommen und war eine "eingetragene Lebenspartnerschaft" mit seinem Freund eingegangen. Als dieser vier Jahre später starb, beantragte Maruko eine Witwerrente bei der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen (VddB), in die sein Partner 40 Jahre eingezahlt hatte.
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Der Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, dass die Satzung der VddB Leistungen für gleichgeschlechtliche Partnerschaften nicht vorsehe. Maruko erhob dagegen Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht, das wiederum den EuGH einschaltete: mit der Frage, ob hier ein Verstoß gegen die EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf vorliege.
Von den Luxemburger Richtern kam ein klares Ja. Da die VddB ausschließlich von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert werde, seien die Leistungen als "Arbeitsentgelt" einzuordnen. Und da in Deutschland die Bedingungen der Lebenspartnerschaft "schrittweise denen der Ehe angeglichen" worden seien, sei es eine "unmittelbare Diskriminierung", wenn überlebende Lebenspartner schlechter versorgt würden als überlebende Ehegatten.
Das Münchner Gericht muss jetzt über die konkreten Folgen des Urteils entscheiden. Für den Verband der Lesben und Schwulen in Deutschland ist die Lage klar: Der EuGH habe mit einem "deutschen Sonderweg Schluss gemacht", lobte Sprecher Manfred Bruns. Die Gerichte hierzulande dürften fortan bei Unterhaltsverpflichtungen nicht mehr zwischen Ehen und eingetragenen Partnerschaften unterscheiden. Als eine "Blamage für die konservative Rechtspolitik", bewertet Grünen-Geschäftsführer Volker Beck das Urteil.
Der FDP-Abgeordnete Michael Kauch nennt es ein "Armutszeugnis für die Bundesregierung", dass Fortschritte bei der Gleichstellung von Lebenspartnerschaften "fast nur noch über Gerichtsurteile zustande kommen".
Beck und Kauch forderten Bund und Länder auf, Benachteiligungen von Schwulen und Lesben im öffentlichen Dienst bei Beihilfefragen sowie der Hinterbliebenenversorgung abzustellen.
Aktenzeichen
Europäischer Gerichtshof, C-267/06
Quelle: fr-online, 2.4.2008
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