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Mord an einem Haustyrannen – mildernde Umstände möglich
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26.03.2003
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Der Bundesgerichtshof hebt Urteil gegen eine Frau auf, die den Mann tötete, der ihr ein jahrzehntelanges Martyrium auferlegte
Von Helmut Kerscher
Karlsruhe Das uralte Thema des Tyrannenmords hält nicht nur die Weltöffentlichkeit in Atem, die das Schicksal des irakischen Diktators Saddam Hussein verfolgt. Weil Tyrannen nicht nur an der Spitze von Staaten stehen, sondern auch in Familien wüten, sind sogar normale Strafgerichte gelegentlich mit der Tötung von Tyrannen befasst. So hob der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt das Urteil in einem von ihm Haustyrannen-Mord genannten Fall auf und ordnete eine neue Verhandlung an. Eine 38-Jährige, viele Jahre lang extrem gequälte Frau kann damit rechnen, dass sie wegen der Erschießung ihres schlafenden Ehemanns ein sehr mildes Urteil erwartet.
Das Landgericht Hechingen hatte sie im Juli 2002 wegen Heimtückemords zu neun Jahren e verurteilt. Nach Ansicht des BGH hatte das Gericht zwar zu Recht einen Heimtückemord angenommen und Notwehr ausgeschlossen. Es hätte aber einen entschuldigenden Notstand prüfen müssen. Die Frau habe sich wegen der früheren und drohenden Misshandlungen durch den gewalttätigen Mann möglicherweise in einer gegenwärtigen, andauernden Gefahr für Leib und Leben befunden.
Das Landgericht müsse die Frage beantworten, ob der Ehefrau die Inanspruchnahme staatlicher oder sonstiger Hilfe zur Abwendung der Gefahr zuzumuten gewesen sei. Wenn ja, sei zu untersuchen, ob sie über die Frage anderer Abwendungsmöglichkeiten der Dauergefahr irrte und sie diesen Irrtum vermeiden konnte. Die bisherigen Feststellungen deuten in diese Richtung, sagte BGH-Richter Armin Nack. Sogar ein Freispruch sei nicht auszuschließen.
Dem Urteil liegt ein Martyrium zugrunde, dessen detaillierte Schilderung während der BGH-Verhandlung schwer erträglich war. Die Geschichte einer 1984 begonnenen Sklavenbeziehung endete im September 2001 damit, dass die Frau ihren schlafenden Gebieter aus nächster Nähe mit acht Revolverschüssen tötete. Bis dahin war sie ständig sich steigernden Gewalttätigkeiten und Demütigungen ausgesetzt. Der Mann, der ihr anfangs wegen seiner rebellischen, unangepassten Art gefallen hatte, versetzte ihr erst Ohrfeigen, später häufig Faustschläge und Tritte mit Springerstiefeln. Er trat ihr in den Bauch, als sie mit dem zweiten Kind schwanger war. Einmal erlitt sie eine Nierenquetschung, ein anderes Mal schlug er ihren Kopf so heftig gegen eine Wand, dass er sie selbst für tot hielt. Die Gewaltexzesse steigerten sich noch, als die Eheleute im April 2001 eine Gaststätte übernahmen. Nun schlug er auch die Töchter. Die Frau, die ihm rund um die Uhr zu Diensten sein musste, und sich um die Kinder wie das Lokal zu kümmern hatte, fand kaum Schlaf. Sie verfiel körperlich und seelisch.
Die Flucht in ein Frauenhaus beendete sie, als der Mann Besserung gelobte. Für den Fall einer Trennung oder Strafanzeige drohte er, der Präsident von Rockergruppen war, er werde ihr und den Kindern Gewalt antun. Dazu könne er seine Rocker-Beziehungen selbst aus der Haft nutzen. (Az: 1 StR 483/02)
Süddeutsche Zeitung, 26.03.2003
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