Prüfauftrag für Bundesgesetz zur Finanzierung von Frauenhäusern

01.06.2009


Berlin: (hib/SKE) Die Finanzierung von Frauenhäusern soll bundesweit verbessert werden. Das fordern die Fraktionen der CDU/CSU und SPD in einem Antrag (16/12992). Die Bundesregierung solle prüfen, ob ein Gesetz zur bundesweit einheitlichen Finanzierung von Frauenhäusern rechtlich zulässig und möglich sei. Zudem wird die Bundesregierung aufgefordert, bei den Ländern für ein abgestimmtes Vorgehen bei der Finanzierung zu werben. Zur Begründung heißt es, dass einer Studie zufolge jede vierte Frau in Deutschland Gewalt durch ihren Partner erlebt habe. Ein Zusammenhang zwischen Gewalt und Bildungsstand oder sozialer Schicht sei dabei nicht feststellbar. Frauenhäuser seien für Frauen und Kinder eine zentrale Anlaufstelle, wenn sie von ihrem Mann beziehungsweise Vater akut bedroht seien. Zwar stünden nach Einschätzung der Bundesländer ausreichend Plätze zur Verfügung, doch habe eine Anhörung des Familienausschusses Probleme bei der Finanzierung ergeben.

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages, 25.05.2009