Einführung eines Straftatbestandes "häusliche Gewalt"

07.06.2009


Berlin: (hib/SKE) Die Bundesregierung will keinen Gesamtstraftatbestand "häusliche Gewalt" einführen. Davon sei keine Verbesserung des Opferschutzes zu erwarten, heißt es in einer Antwort der Regierung (16/12839 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/128/1612839.pdf) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/12152 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/121/1612152.pdf). Strafrechtlich würden zudem alle Formen häuslicher Gewalt von allgemeinen Straftatbeständen erfasst.

Quelle: Heute im Bundestag Nr. 172, Pressedienst des Deutschen Bundestages, 4.6.2009