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Broken-Rainbow, Pressemitteilung ADG, 7.4.2003
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07.04.2003
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Zivilrechtliches ADG ohne Berücksichtigung der sexuellen Identität
Zur Antwort der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries auf eine Anfrage von Broken Rainbow zum geplanten Antidiskriminierungsgesetz erklärt das Mitglied des Vorstandes Constance Ohms:
Die Bundesministerin will im geplanten zivilrechtlichen Antidiskriminierungsgesetz das Kriterium der sexuellen Identität nicht berücksichtigen. Damit würden Lesben, Schwule, transsexuelle sowie transgender Menschen und Intersexuelle auch weiterhin gegenüber Diskriminierungen ohne zivilrechtlichen Schutz bleiben. Eine Verbesserung der Situation von Lesben und Schwulen - etwa im Vertragsrecht oder durch die Beweislastumkehr oder die Schaffung von Antidiskriminierungsstellen für Menschen, die wegen ihrer sexuellen Identität Diskriminierungen ausgesetzt sind ist somit auch unter Rot-Grün nicht zu erwarten.
BM Zypries begründet ihre Haltung damit, dass die gesellschaftliche Debatte in Deutschland noch nicht soweit gediehen sei, dass eine Einbeziehung der sexuellen Identität in den Gesetzentwurf auf allgemeine Akzeptanz stieße und verweist auf die kontroverse Diskussion zum Lebenspartnerschaftsgesetz. Nach Auffassung von Broken Rainbow hat die Einführung der ELP jedoch in der Bevölkerung keine nennenswerte Aufregung verursacht.
Der Einwand von Frau Zypries ist auch deshalb unglaubwürdig, da sie in Ihrer Antwort gleichzeitig angekündigt hat, dass die Bundesregierung die Maßgabe der EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf umsetzen werde. Diese enthält jedoch das Kriterium der sexuellen Ausrichtung.
Die Argumentationslinie der Ministerin ist nicht sehr glaubwürdig. Der Bundesverband Broken Rainbow wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass auch im Zivilrecht Lesben und Schwule berücksichtigt werden.
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