Bis zu drei Jahre Haft für Stalker

13.08.2005


Bundeskabinett beschließt neue Strafvorschrift / Opferschutzorganisation Weißer Ring begrüßt Gesetzentwurf
Die Bundesregierung will besser vor Nachstellungen schützen. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Stalking zur Straftat erklärt. Wer systematisch anderen auflauert, soll mit Freiheits- strafen bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe sanktioniert werden.
VON THOMAS MARON

Berlin · 10. August · Wer glaubt, nur Filmstars oder Sportgrößen würden Opfer penetranter Menschen, die ihren Müll durchwühlen oder Schlafzimmer in deren Abwesenheit heimsuchen, der irrt. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) geht davon aus, dass rund zehn Prozent aller Bundesbürger schon einmal Opfer von Nachstellungen geworden sind. Deshalb soll durch die Einführung eines Paragrafen 241 b im Strafgesetzbuch bestraft werden, "wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich seine räumliche Nähe aufsucht".

Untersagt würde damit auch die Kontaktaufnahme durch ständige Anrufe, E-Mails oder mit "sonstigen Mitteln der Kommunikation". Mit dem Gesetzentwurf ahnden will Zypries außerdem, wenn unerlaubt mit den persönlichen Daten der Betroffenen Bestellungen aufgegeben werden oder Menschen veranlasst werden, Kontakt mit dem Opfer aufzunehmen. Zu den schwersten Delikten, die der Paragraph aufführt, zählt die ohnehin strafbewehrte Androhung von körperlicher und psychischer Gewalt.

Voraussetzung für eine Verurteilung wäre, dass die "Lebensführung schwerwiegend und unzumutbar beeinträchtigt" wird. Eine vage Formulierung, die bei Journalistenorganisationen auf Kritik stieß, weil Politiker oder Prominente recherchierende Journalisten durchaus als unangenehm empfinden könnten. Zypries hält diese Bedenken jedoch für unbegründet.

Zwar erfüllten viele Stalking-Handlungen bereits Tatbestände des Strafgesetzbuches, sagte Zypries. So würden Hausfriedensbruch, Körperverletzung oder sexuelle Nötigung selbstverständlich auch ohne Stalking-Paragrafen verfolgt. Auch das seit Januar 2002 geltende Gewaltschutzgesetz ermögliche es Opfern von Nachstellungen, sich zu wehren. Dennoch sieht Zypries eine Gesetzeslücke. Zum einen seien einige der aufgeführten Handlungen bisher keineswegs justiziabel. Zum anderen hätten Experten angemahnt, durch einen eigenen Paragrafen Polizei und Srafverfolgungsbehörden für diese neuartige Kriminalitätsform stärker als bisher zu sensibilisieren.

Eine Studie des Staatsinstituts für Familienforschung an der Universität Bamberg gibt der Ministerin Recht. Dort wurde das Gewaltschutzgesetz, das Stalking im Grunde genommen bereits unter Strafe stellt, auf seine Wirksamkeit überprüft. Probleme im Deliktsbereich Stalking werden demnach im "mangelnden Bekanntheitsgrad der Schutzmöglichkeiten und der Schwierigkeit gesehen, Nachstellungen zu beweisen". Polizei und Gerichte seien mitunter schwer "von der Relevanz der Beeinträchtigung zu überzeugen". Psychische Gewalt werde "noch immer zu wenig ernst genommen". Vor diesem Hintergrund erhofft sich Zypries eine Verbesserung "vor allem wegen der symbolischen Wirkung", die von der Einführung des Straftatbestandes Stalking ausgehen werde.

Umgesetzt werden kann das Gesetz vor den Wahlen im September nicht. Es gilt allerdings als wahrscheinlich, dass unabhängig vom Wahlergebnis ein solches Gesetz verabschiedet wird. Hessen hat bereits einen eigenen Gesetzentwurf im Bundesrat eingebracht, der jedoch von Zypries wegen verfassungsrechtlicher Bedenken abgelehnt wird. Die Ministerin kritisiert, dass Hessen eine "völlig unbestimmte Vielzahl von Handlungen" unter Strafe stellen wolle.

Die Opferschutzorganisation Weißer Ring befürwortet den Entwurf. "Die deutliche und für die Täter mit empfindlichen Sanktionen belegte Ächtung des Stalkings ist ein wichtiger Schritt", heißt es in einer Erklärung. Eine Studie der TU Darmstadt belege, dass die Opfer nicht ausreichend anerkannt und gehört würden. Demnach hätten 69 Prozent der Befragten angegeben, "dass sie Schwierigkeiten hatten, der Polizei den Ernst ihrer Situation zu erklären". 80 Prozent beurteilten dem Weißen Ring zufolge die polizeilichen Maßnahmen als "nicht ausreichend". Die Studie gibt auch Aufschluss darüber, wie hartnäckig die Täter ihre Opfer heimsuchen. 28 Monate lang währte die Belästigung im Schnitt bei abgeschlossenen Fällen. Meist kannten sich Opfer und Täter, in knapp der Hälfte der Fälle war der Verfolger der Ex-Partner. 81 Prozent der Täter waren Männer.


Stalking
Aus der Jägersprache stammt der Begriff Stalking. Damit gemeint ist das Heranpirschen an die Beute. Stalker belästigen, bedrohen und verfolgen ihre Opfer. In manchen Fällen wenden Stalker auch körperliche Gewalt an. Bei den Opfern führt diese ständige Belästigung - sei es durch Telefonanrufe, ausspionieren oder Verfolgung - dazu, dass die Opfer unter Schlaflosigkeit, Depressionen und Stress leiden. FR


Quelle: Frankfurter Rundschau vom 11. August 2005