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Bundesrat beschließt Gesetzesvorlage zur Stärkung der Täterverantwortung bei häuslicher Gewalt
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03.11.2008
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Bereits im Juni 2008 hat der Bundesrat eine Gesetzesvorlage zur Stärkung der Täterverantwortung bei häuslicher Gewalt beschlossen, die dem Bundestag vorliegt. Im Bereich der häuslichen Gewalt ist die Täterarbeit ein wichtiger Bestandteilder Interventionskette. Die Angebote dazu richtet sich im Wesentlichen an Männer, die gegenüber ihrer gegenwärtigen oder ehemaligen Partnerin gewalttätig geworden sind. Ziel des Gesetzentwurfs ist die "Verbesserung und Erweiterung der Möglichkeiten, Straftäter über staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Weisungen im Rahmen von Ermittlungs- bzw. Strafverfahren qualifizierten Täterprogrammen zuzuweisen". Die Gesetzesinititive hat dabei besonders noch nicht vorbelastete Täter im Blick. Auch bezieht sie sich ausdrücklich auf die von der Bundesarbeitsgemeinschaft "Täterarbeit" verabschiedeten Standards, die ein wenigstens 6monatiges Trainingsprogramm zuzüglich Aufnahme und Nachsorge (follow up) vorsehen. Die Teilnahme an einem Trainingsprogramm dauert daher mindestens 8 Monate. Dieser Zeitrahmen ist derzeitig aber weder durch die StPO (§153, Frist zur Erfüllung von Auflagen und Weisungen) oder das StGB (§59, Verwarnung mit Strafvorbehalt) gedeckt. Deshalb zielt der Gesetzentwurf vor allem auf die Verlängerung des Zeitrahmens auf 1 Jahr, um Täter, die bis dahin noch nicht auffällig geworden waren, einem Täterprogramm zuweisen zu können.
Broken Rainbow begrüßt die Idee, Täter häuslicher Gewalt verstärkt in die Verantwortung zu nehmen. Allerdings sind wir hinsichtlich der geschlechtsspezifischen Ausrichtung des Entwurfs irritiert: Auch wenn Frauen als Täterinnen statistisch betrachtet nur eine marginale Rolle bei häuslicher Gewalt spielen, gibt es sie dennoch. In einigen wenigen schwerwiegenden Fällen kann auch hier eine staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Weisung zur Teilnahme an einem Programm, in dem ihre Gewalt aufgearbeitet wird, sinnvoll sein. Dabei muss hervorgehoben werden, dass gemischgeschlechtliche Trainingsprogramme, wie sie teilweise für heterosexuelle Frauen angeboten werden, von uns als höchst bedenklich und kontraproduktiv erachtet werden. Das größte Problem ist folglich, dass es derzeit nur sehr wenige für Frauen qualifizierte Maßnahmen gibt - geschweige denn qualifizierte Angebote für lesbische Täterinnen. Auf der Webseite www.taeterinnen.org bietet Broken Rainbow e.V. ein elektronisches Manual für Fachkräfte an, die mit lesbischen Frauen, die Gewalt in ihrer Partnerinnenschaft ausüben, arbeiten wollen. In dem vorgestellten Konzept werden die besondere Lebenssituation lesbischer Frauen in den Vordergrund gerückt, unterschiedliche Gewaltdynamiken erklärt und verschiedenen Herangehensweisen in der psychosozialen Arbeit mit den gewalttätigen Frauen vorgestellt. Broken Rainbow setzt sich dafür ein, dass die Gesetzesvorlage geschlechtsneutrag formuliert wird, um die unterschiedlichen Geschlechtlichkeiten von gewaltausübenden Menschen und auch unterschiedliche Beziehungskonstellationen zu fassen.
Verantwortlich: Dr. Constance Ohms
Gesetzentwurf des Bundesrates (13.06.2008, 26kB pdf)
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