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Über die personenstandsrechtliche Situation von Transsexuellen informieren
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28.06.2004
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Berlin: (hib/WOL) Die personenstandsrechtliche Situation von Transsexuellen
ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der FDP (15/3401). Danach sei es
Transsexuellen zwar möglich, entsprechend ihrem geschlechtlichen
Zugehörigkeitsempfinden ihren Vornamen vor Gericht ändern zu lassen, die
Änderung lasse aber das personenstandsrechtlich eingetragene Geschlecht
unberührt.
Nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz ist die Geschlechtsangabe jedoch
zwingend in den Pass aufzunehmen. Interessenvertreter sehen in dieser
Gesetzeslage eine erhebliche Diskriminierung, die Betroffene vor allem bei
passpflichtigen Auslandsreisen erheblichen Schwierigkeiten aussetzen könne
und zur Ablehnung der Einreise wegen angeblich falscher Papiere,
Beleidigung oder übermäßiger Kontrolle führen könne.
Pressedienst des Bundestages, 28.06.2004
Drucksachennummer 15/3401
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