Das deutsche Transsexuellengesetz ist in Teilen verfassungswidrig

23.07.2008


"Es ist einem verheirateten Transsexuellen nicht zumutbar, dass seine rechtliche Anerkennung im neuen Geschlecht voraussetzt, dass er sich von seinem Ehegatten, mit dem er rechtlich verbunden ist und zusammenbleiben will, scheiden lässt, ohne dass ihm ermöglicht wird, seine ehelich begründete Lebensgemeinschaft in anderer, aber gleich gesicherter Form fortzusetzen."

Weitere Informationen:
http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg08-077.html

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