Bundesregierung verlangt weiterhin die Festlegung auf ein Geschlecht von Intersexuellen

18.06.2009


Berlin: (hib/SKE) Die Bundesregierung hält Gesetzesänderungen zur Verbesserung der Lebensqualität von Intersexuellen für unnötig. Wie aus einer Antwort (16/13269 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/132/1613269.pdf) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/12769 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/127/1612769.pdf) hervorgeht, hält die Regierung Änderungen des Vornamensrechts, des Personenstandsgesetzes sowie des Ehe- und Lebenspartnerschaftsrechts für nicht erforderlich, solange keine gesicherten Erkenntnisse vorliegen, dass der Verzicht auf eine Festlegung des Geschlechts dem Wohle des Betroffenen diene.

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Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages, Heute im Bundestag 183, 17.06.2009