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Berlin: (hib/SKE) Die Bundesregierung hält Gesetzesänderungen zur Verbesserung der Lebensqualität von Intersexuellen für unnötig. Wie aus einer Antwort (16/13269 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/132/1613269.pdf) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/12769 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/127/1612769.pdf) hervorgeht, hält die Regierung Änderungen des Vornamensrechts, des Personenstandsgesetzes sowie des Ehe- und Lebenspartnerschaftsrechts für nicht erforderlich, solange keine gesicherten Erkenntnisse vorliegen, dass der Verzicht auf eine Festlegung des Geschlechts dem Wohle des Betroffenen diene. |
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Broken Rainbow > Transgender > Festlegung
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